Der BBfG-Bench­mark 2025 gibt einen aktu­el­len Über­blick über den Stand des pro­fes­sio­nel­len Beschwer­de­ma­nage­ments in deut­schen Kran­ken­häu­sern. Die Erhe­bung wur­de vom Bun­des­ver­band Beschwer­de­ma­nage­ment für Gesund­heits­ein­rich­tun­gen (BBfG) gemein­sam mit dem Deut­schen Kran­ken­haus­in­sti­tut (DKI) und InWorks durch­ge­führt. Auf Grund­la­ge der Anga­ben von 321 teil­neh­men­den Ein­rich­tun­gen mit 658 Stand­or­ten (BBfG-Mit­glie­der eben­so wie nicht-Mit­glie­der) zeigt sich: Struk­tu­ren und Pro­zes­se sind in wei­ten Tei­len eta­bliert, die nach­hal­ti­ge Wirk­sam­keit hängt jedoch zuneh­mend von per­so­nel­len Res­sour­cen, Aner­ken­nung und orga­ni­sa­to­ri­schem Rück­halt ab.

Die Aus­wer­tung des Bezugs­jah­res 2024 ver­deut­licht eine kla­re struk­tu­rel­le Ent­wick­lung. Mehr als 80 Pro­zent der Ein­rich­tun­gen orga­ni­sie­ren ihr Beschwer­de­ma­nage­ment zen­tral, über­wie­gend in Anbin­dung an das Qua­li­täts­ma­nage­ment. In einem Groß­teil der Häu­ser wer­den aus Beschwer­den gezielt Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men abge­lei­tet. Damit bestä­tigt der Bench­mark die fach­li­che Eta­blie­rung des Beschwer­de­ma­nage­ments als Instru­ment der Qua­li­täts­si­che­rung.

Gleich­zei­tig wird eine zen­tra­le Schwach­stel­le sicht­bar: Die Wirk­sam­keit die­ser Maß­nah­men wird nur in einem begrenz­ten Teil der Ein­rich­tun­gen ver­bind­lich über­prüft. Wäh­rend die Ablei­tung von Ver­bes­se­run­gen zur Rou­ti­ne gewor­den ist, feh­len häu­fig Zeit, klar defi­nier­te Zustän­dig­kei­ten oder eine aus­rei­chen­de struk­tu­rel­le Prio­ri­sie­rung für die kon­se­quen­te Nach­hal­tung. Beschwer­de­ma­nage­ment ent­fal­tet sein vol­les Poten­zi­al jedoch erst dann, wenn Rück­mel­dun­gen nicht nur bear­bei­tet, son­dern sys­te­ma­tisch aus­ge­wer­tet, Maß­nah­men abge­lei­tet und deren Umset­zung und Wir­kung über­prüft wer­den.

Ein wei­te­rer Schwer­punkt des Bench­marks liegt auf der Belas­tungs­si­tua­ti­on der Beschwer­de­ma­na­ge­rin­nen und Beschwer­de­ma­na­ger. Emo­ti­ons­ge­la­de­ne Rück­mel­dun­gen, aggres­si­ve Ver­hal­tens­wei­sen sowie man­geln­de Unter­stüt­zung im orga­ni­sa­to­ri­schen Umfeld wer­den als rele­van­te Belas­tungs­fak­to­ren benannt. Per­sön­li­che Ent­las­tungs­an­ge­bo­te wie Super­vi­si­on oder Coa­ching sind bis­lang nur ver­ein­zelt eta­bliert.

Dis­kri­mi­nie­rungs­mel­dun­gen rücken in den Fokus

Zuneh­mend rückt auch der Umgang mit Dis­kri­mi­nie­rungs­mel­dun­gen in den Fokus. Mehr als die Hälf­te der teil­neh­men­den Ein­rich­tun­gen berich­tet von ent­spre­chen­den Vor­fäl­len, jedoch ver­fü­gen bis­lang nur weni­ge Häu­ser über klar defi­nier­te Ver­fah­ren oder eigen­stän­di­ge Aus­wer­tungs­ka­te­go­rien. Damit wird das Beschwer­de­ma­nage­ment ver­stärkt zu einem Seis­mo­gra­fen gesell­schaft­li­cher Span­nun­gen inner­halb der Ver­sor­gung.

Der Bench­mark 2025 unter­streicht damit einen zen­tra­len Befund: Pro­fes­sio­nel­les Beschwer­de­ma­nage­ment ist weni­ger eine Fra­ge zusätz­li­cher Instru­men­te als der kon­se­quen­ten Aner­ken­nung sei­ner Funk­ti­on. Als qua­li­täts­re­le­van­te Bezie­hungs- und Steue­rungs­ar­beit benö­tigt es ver­läss­li­che Res­sour­cen, insti­tu­tio­nel­le Unter­stüt­zung und eine Orga­ni­sa­ti­ons­kul­tur, die Rück­mel­dun­gen als Lern­an­lass ver­steht.

Die voll­stän­di­ge Aus­wer­tung (PDF) erhal­ten BBfG-Mit­glie­der in unse­rem Mit­glie­der­be­reich.

Wei­te­re Hin­ter­grund-Infor­ma­tio­nen zum Bench­mark, zu den Ergeb­nis­sen ver­gan­ge­ner Jah­re sowie zur Teil­nah­me fin­den Sie hier.

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