Was ist der BBfG?
Beschwerdemanagerinnen und Beschwerdemanager im Krankenhaus — Organisator*innen, Ansprechpartner*innen, Vermittler*innen und Unterstützer*innen
Der Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen e. V. versteht sich als Interessenvertretung der in Gesundheitseinrichtungen beschäftigten Beschwerdemanager*innen, aber auch als Impulsgeber für eine weitere Professionalisierung des patient*innenorientierten Beschwerdemanagements in Gesundheitseinrichtungen, wie dies auch im Rahmen des Patientenrechtegesetzes sowie in der QM-Richtlinie des GBA festgeschrieben ist.
Ein professionelles Beschwerdemanagement in Kliniken und Krankenhäusern erhöht die Zufriedenheit und den Schutz der Patientinnen und Patienten. Zufriedene Patient*innen kommen wieder und empfehlen weiter. Deshalb kommt dem Beschwerdemanagement eine zentrale Rolle zu.
Das ist aber nicht immer so gewesen: Erst mit dem Patientenrechtegesetz vom 26. Februar 2013 wurde das patient*innenorientierte Beschwerdemanagement eingeführt, das die Rechte der Patientinnen und Patienten stärkt. Seitdem gewinnt es stetig an Bedeutung.
Als krankenhausinterne Abteilung gehört das Beschwerdemanagement zum Qualitätsmanagement. Beide Funktionsbereiche werden von Mitarbeiter*innen des Krankenhauses vertreten.
Wer ist der BBfG?
Der Vorstand
Tosca Hrnjak
2. Vorsitzende
Klinisches Qualitäts-und Risikomanagement Charité – Universitätsmedizin Berlin
Monika Baumann
3. Vorsitzende
Ideen- und Beschwerdemanagement Städtisches Klinikum Karlsruhe
Weitere Vorstandsmitglieder: Birgit Steffens (Israelitisches Krankenhaus Hamburg), Christine Hard (Klinikum Dortmund), Sabine Lein (DRK Kliniken Berlin) und Cornelia Schlieben (Klinikum Braunschweig)
Wie arbeitet der BBfG?
Erfahrungsaustausch
Krankenhäuser geraten aufgrund der Entwicklungen im Gesundheitswesen immer stärker in Konkurrenz zueinander. Bei der Repräsentantion des Hauses spielt das Beschwerdemanagement eine wichtige Rolle. Es geht darum, Patientinnen und Patienten für das eigene Haus zu erhalten und/oder wiederzugewinnen. Gleichzeitig gilt es, die so genannte “kostenlose Beratung aus der Beschwerde” mit den Verantwortlichen vor Ort durch Anstöße in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu wandeln. Dies ist mitunter ein schwieriger Weg und schmaler Grat. Das Netzwerk kann durch die Unterschiedlichkeit und Vielzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ideenbörse sein und auch ganz konkret Rat und Unterstützung bieten.
In regelmäßigen Treffen werden aktuelle Fragestellungen zum Beschwerdemanagement in offener und vertrauensvoller Atmosphäre diskutiert, Hilfestellung und Beratung gegeben. Die Referentinnen und Referenten sind Mitglieder des Netzwerks oder externe Fachdozent*innen.
Kosten
Der Verein hat eine neue Beitragsordnung. Zum Stand 01.01.2020 erhebt der BBfG einen einmalige Aufnahmegebühr von 150,- Euro sowie Jahresgebühren von 50,- Euro/Jahr bei Personenmitgliedern (Unternehmensmitglieder 300,- Euro/Jahr; Fördermitglieder 500,- Euro/Jahr). Dieser Beitrag beinhaltet bspw. bei einer Unternehmensmitgliedschaft die Teilnehmergebühr für je eine/n Mitarbeiter*in je Unternehmensmitgliedschaft für die Tagungen im Frühjahr und Herbst – etwaige weitere Kosten wie u.a. Anreise und Übernachtung sind nicht über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Mitglieder des BBfG e.V.
Insgesamt vertritt der BBfG mehr als 150 Mitglieder mit mehr als 500 Kliniken bzw. Klinikstandorte (nach Institutskennzeichen) in ganz Deutschland. Darunter sind viele Universitätskliniken und kommunale Maximalversorger wie auch freigemeinnützige und private Träger.