Kompendium Behandlungsfehler im Gesundheitswesen

Wer ist der richtige Ansprechpartner bei einer Beschwerde?

Seit Ver­ab­schie­dung des Pati­en­ten­rech­te­ge­setz‘ 2013 sind Kli­ni­ken ver­pflich­tet, ein Beschwer­de­ma­nage­ment in ihren Häu­sern zu unter­hal­ten. Die dor­ti­gen Beschwer­de­ma­na­ger sind die ers­ten Ansprech­part­ner bei einer sofor­ti­gen Beschwer­de, aber auch bei Anre­gun­gen oder sons­ti­ger Kri­tik. Sie hel­fen dem Pati­en­ten bei der Ver­mitt­lung und der Kli­nik bei der Ver­bes­se­rung und Ver­mei­dung künf­ti­ger Feh­ler. Häu­fig ste­hen außer­dem zusätz­lich Pati­en­ten­für­spre­cher zur Ver­fü­gung, die als ehren­amt­li­che und unab­hän­gi­ge Ansprech­part­ner den Pati­en­ten unter­stüt­zen. Als wei­te­re Anlauf­stel­le dient die Unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD), die­se berät Sie kos­ten­frei zu Gesundheits‑, Rechts- und psy­cho­so­zia­len Fra­gen. Auch Ver­brau­cher­zen­tra­len leis­ten eine unab­hän­gi­ge Bera­tung bei recht­li­chen Fra­gen zu Gesund­heits­leis­tun­gen und kön­nen auch bei Ver­dacht auf Behand­lungs­feh­ler aktiv hel­fen.

Behandlungsfehler im Gesundheitssystem

Was sind Aufklärungsfehler?

Ärz­te müs­sen Pati­en­ten umfas­send über medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen auf­klä­ren und dabei sowohl Risi­ken als auch Alter­na­ti­ven auf­zei­gen. Ent­fällt die Auf­klä­rung ganz oder erfolgt sie nur unzu­rei­chend, wird die Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten unwirk­sam und der Arzt hat damit sei­ne Auf­klä­rungs­pflicht ver­letzt. Dadurch kann der Arzt unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen für etwa­ige Behand­lungs­feh­ler haft­bar gemacht wer­den.

Was versteht man unter Diagnosefehlern?

Die Stel­lung einer rich­ti­gen Dia­gno­se ist der ers­te Schritt einer medi­zi­ni­schen Behand­lung. Ist die Dia­gno­se feh­ler­haft, kommt es in der Behand­lung übli­cher­wei­se zu Fol­ge­feh­lern. Daher ist der Arzt ver­pflich­tet, alle mög­li­chen Ursa­chen für die Pro­ble­me des Pati­en­ten zu prü­fen – selbst dann, wenn eine bestimm­te Dia­gno­se offen­sicht­lich zu sein scheint. Auch fal­sche Aus­wer­tun­gen von Befun­den sind Dia­gno­se­feh­ler. Doch trotz aller Sorg­falt: Fehl­dia­gno­sen las­sen sich nie ganz aus­schlie­ßen.

Welche Fehler bezeichnet man als Behandlungsfehler?

Ärz­te sind ver­pflich­tet, zur Dia­gnos­tik alle not­wen­di­gen Kon­troll­un­ter­su­chun­gen zu ver­an­las­sen. Dar­über hin­aus müs­sen die Behan­deln­den auf Grund­la­ge der Dia­gno­se dem Pati­en­ten die Behand­lungs­me­tho­de emp­feh­len, bei der einer­seits die größ­ten Hei­lungs­chan­cen aber ande­rer­seits auch die gerings­ten Risi­ken zu erwar­ten sind. Die vor­ge­schla­ge­ne Metho­de soll­te den aktu­el­len medi­zi­ni­schen Stan­dards ent­spre­chen und weder über­holt noch uner­probt sein. Wird grund­los auf erfor­der­li­che Unter­su­chun­gen ver­zich­tet oder ent­spricht die Behand­lung nicht den medi­zi­ni­schen Stan­dards, ohne dass es dafür erklär­ba­re Grün­de gäbe, liegt ein Behand­lungs­feh­ler vor.

Welche Fehler fallen in die Kategorie „Organisationsfehler“?

Neben dem kor­rek­ten Ablauf von Behand­lun­gen, sind die lei­ten­den Ärz­te und die Geschäfts­füh­rer von Kran­ken­häu­sern und nie­der­ge­las­se­nen Arzt­pra­xen dafür ver­ant­wort­lich, dass alle orga­ni­sa­to­ri­schen Pro­zes­se der Ein­rich­tung gut auf­ein­an­der abge­stimmt sind. So wird der ord­nungs­ge­mä­ße Betrieb sicher­ge­stellt. Dazu zählt bei­spiels­wei­se die Beschäf­ti­gung von aus­rei­chend qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal oder die Ein­hal­tung der Hygie­ne­vor­schrif­ten. Auch über­mä­ßig lan­ge War­te­zei­ten kön­nen Orga­ni­sa­ti­ons­feh­ler sein, sofern sie beim Pati­en­ten zu gesund­heit­li­chen Schä­den füh­ren.

Welche Fehler fallen in die Kategorie „Nachsorgefehler“?

Liegt eine unzu­rei­chen­de oder gar kei­ne Kon­trol­le des Hei­lungs­pro­zes­ses vor, spricht man von einem Nach­sor­ge­feh­ler. Eine feh­ler­haf­te Nach­sor­ge ist eben­falls gege­ben, wenn der behan­deln­de Arzt es unter­lässt, Hin­wei­se über die Medi­ka­men­ten­ein­nah­me oder ande­re not­wen­di­gen Maß­nah­men, wie eine phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung oder eine Ernäh­rungs­um­stel­lung anzu­ge­ben. Auch wenn der Pati­ent nicht deut­lich genug dar­über belehrt wird, dass er einen Spe­zia­lis­ten zu Rate zie­hen soll­te, spricht man von einer feh­ler­haf­ten Nach­sor­ge.

Welche Fehler fallen in die Kategorie „Entlassungsmanagementfehler“?

Das Ent­las­sungs­ma­nage­ment soll­te so früh wie mög­lich durch den behan­deln­den Arzt, Pfle­ge­kräf­te oder Mit­ar­bei­ter des Sozi­al­diens­tes in Gang gesetzt wer­den, wenn ein Pati­ent ent­las­sen wer­den kann. Die Kli­nik muss den wei­ter­be­han­deln­den Arzt und Pfle­ge­dienst recht­zei­tig vor der Ent­las­sung über die not­wen­di­ge Wei­ter­ver­sor­gung infor­mie­ren und dem Pati­en­ten einen Ent­las­sungs­brief mit Ver­ord­nun­gen, Behand­lungs­emp­feh­lun­gen und einem Medi­ka­ti­ons­plan aus­stel­len. Die­se Maß­nah­me ist wich­tig um einen opti­ma­len Behand­lungs­er­folg zu gewähr­leis­ten. Eine unzu­rei­chen­de Vor­be­rei­tung der Ent­las­sung oder zu spä­te sowie man­geln­de Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen an den Haus­arzt und Pfle­ge­dienst stel­len somit Feh­ler im Ent­las­sungs­ma­nage­ment dar. Am Tag der Ent­las­sung muss eine naht­lo­se Über­lei­tung des Pati­en­ten in eine Anschluss­ver­sor­gung durch das Kran­ken­haus gewähr­leis­tet sein.

Was ist der Sinn von Beschwerdemanagern?

Beschwer­de­ma­na­ger sind mitt­ler­wei­le in jeder Kli­nik ver­pflich­tend, sie set­zen sich für die Sor­gen und Kri­ti­ken von Pati­en­ten ein, indem sie deren Beschwer­den bear­bei­ten und lösen. Dadurch sind sie ein wich­ti­ger Bestand­teil der Qua­li­täts­si­che­rung in Kran­ken­häu­sern. Pati­en­ten kön­nen sich tele­fo­nisch, schrift­lich oder per­sön­lich an Beschwer­de­ma­na­ger wen­den, jede Beschwer­de die geäu­ßert wird, wird ernst genom­men und ist eine Unter­stüt­zung für eine lang­fris­ti­ge Ver­bes­se­rung in der Qua­li­tät der Ver­sor­gung.

Verstöße gegen Hygienestandards

Sind Verstöße gegen Hygienestandards Behandlungsfehler?

Ja, sogar beson­ders häu­fi­ge und fol­gen­schwe­re! Wenn Hygie­ne­vor­schrif­ten miss­ach­tet wer­den, haben Kei­me freie Bahn. Vor allem für gesund­heit­lich ange­grif­fe­ne Per­so­nen ist das ris­kant. Daher gel­ten Ver­stö­ße gegen Hygie­ne­vor­schrif­ten als Behand­lungs­feh­ler. Maß­ge­bend bei Hygie­ne­vor­schrif­ten sind die Emp­feh­lun­gen des Robert-Koch-Insti­tuts sowie die Kom­mis­si­on für Kran­ken­haus­hy­gie­ne und Infek­ti­ons­prä­ven­ti­on (KRINKO).

Welche Verstöße gegen die Hygienestandards gibt es?

Kran­ken­häu­ser sind ver­pflich­tet, alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men zur Erken­nung, Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Infek­tio­nen zu tref­fen. Jedes Kran­ken­haus muss außer­dem einen Kran­ken­haus­hy­gie­ni­ker und regel­mä­ßig eine Hygie­ne-Kom­mis­si­on zur Bera­tung ein­ho­len. Unzu­rei­chen­de Des­in­fek­ti­on der Hän­de, nicht ste­ri­le OP-Instru­men­te, Wund­in­fek­tio­nen nach einer OP, Bak­te­ri­en in der Infu­si­ons­lö­sung oder im Kran­ken­haus ent­ste­hen­de Infek­tio­nen bei Pati­en­ten durch man­geln­de Hygie­ne sind Ver­stö­ße gegen die Vor­schrif­ten der Kran­ken­haus­hy­gie­ne, die als medi­zi­ni­sche Behand­lungs­feh­ler zu wer­ten sind.

Vermeidung von Behandlungsfehler

Wie sorgen Krankenhäuser für die Vermeidung von Behandlungsfehler?

Seit das Pati­en­ten­rech­te­ge­setz 2013 ver­ab­schie­det wur­de, exis­tie­ren Richt­li­ni­en, die Kran­ken­häu­ser dazu ver­pflich­te­ten, Risiko‑, Qua­li­täts­ma­nage­ment und Feh­ler­mel­de­sys­te­me ein­zu­füh­ren. Das Qua­li­täts- und Risi­ko­ma­nage­ment in Kran­ken­häu­sern soll zur Ver­bes­se­rung von Pati­en­ten­rech­ten und Ver­mei­dung von Feh­lern bei­tra­gen. Außer­dem wur­de fest­ge­legt, dass in jeder Kli­nik ein Beschwer­de­ma­na­ger vor Ort sein muss, der sich im Beschwer­de­fall den Pati­en­ten annimmt und ihnen hilft. Zusätz­lich setzt sich der Bun­des­ver­band Beschwer­de­ma­nage­ment (BBfG) für die lang­fris­ti­ge Ver­mei­dung von Behand­lungs­feh­lern ein. Durch sei­ne jähr­lich durch­ge­führ­te Bench­mark- Stu­die wird Trans­pa­renz im Umgang mit Beschwer­den in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen geschaf­fen. Sie erfasst Aus­sa­gen von Beschwer­de­ma­na­gern vie­ler Kli­ni­ken und spie­gelt somit Lob sowie Kri­tik von Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen wider. Nach­träg­lich bil­det dies den Ver­bes­se­rungs­be­darf an Kli­ni­ken ab, die­se kön­nen die auf­ge­zeig­ten Feh­ler­quel­len zur Opti­mie­rung der Behand­lung nut­zen. Dadurch wer­den Ände­run­gen im Sin­ne des Pati­en­ten­wohls und eine bes­se­re Qua­li­tät im Kran­ken­haus geschaf­fen.

Was ist der Sinn von Beschwerdemanagern?

Beschwer­de­ma­na­ger sind mitt­ler­wei­le in jeder Kli­nik ver­pflich­tend, sie set­zen sich für die Sor­gen und Kri­ti­ken von Pati­en­ten ein, indem sie deren Beschwer­den bear­bei­ten und lösen. Dadurch sind sie ein wich­ti­ger Bestand­teil der Qua­li­täts­si­che­rung in Kran­ken­häu­sern. Pati­en­ten kön­nen sich tele­fo­nisch, schrift­lich oder per­sön­lich an Beschwer­de­ma­na­ger wen­den, jede Beschwer­de die geäu­ßert wird, wird ernst genom­men und ist eine Unter­stüt­zung für eine lang­fris­ti­ge Ver­bes­se­rung in der Qua­li­tät der Ver­sor­gung.

Wann sollte rechtlicher Beistand gesucht werden?

Wächst der Ver­dacht, von einem Behand­lungs­feh­ler betrof­fen zu sein, und hat die Rück­spra­che mit dem Beschwer­de­ma­nage­ment und dem Pati­en­ten­für­spre­cher der Kli­nik kei­nen Erfolg gezeigt, kann auch die Bera­tung durch einen Rechts­an­walt eine Mög­lich­keit sein. Wel­che Anwäl­te auf Medi­zin­recht spe­zia­li­siert sind, ver­rät ein Blick auf die Regis­ter der Anwalts­kam­mern und ‑ver­ei­ne. Die Anwalts­kos­ten ori­en­tie­ren sich in die­sem Fall an der ange­streb­ten Schmer­zens­geld­sum­me, bzw. dem Scha­dens­er­satz.

Rechtlicher Beistand

Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht bei einem Behandlungsfehler helfen?

Ein Anwalt ist zum einen sinn­voll, wenn Pati­en­ten Unter­stüt­zung bei der Prü­fung eines Behand­lungs­feh­lers benö­ti­gen, zum ande­ren kann er sie über ihre Rech­te als Pati­ent auf­klä­ren, Ansprü­che zunächst außer­ge­richt­lich gel­tend machen und ein Schlich­tungs­ver­fah­ren von der zustän­di­gen Ärz­te­kam­mer ein­lei­ten. Kommt es zu kei­ner außer­ge­richt­li­chen Eini­gung mit den ver­ant­wort­li­chen Behan­deln­den, kann ein Anwalt für Medi­zin­recht außer­dem die Ansprü­che durch Kla­ge­er­he­bung gericht­lich durch­set­zen. Kommt es auf­grund eines Behand­lungs­feh­lers zu einem gericht­li­chen Ver­fah­ren, ist also in fast jedem Fall eine Unter­stüt­zung durch einen Anwalt sinn­voll, aller­dings muss der Pati­ent die hohe finan­zi­el­le Belas­tung, die dadurch ent­steht, für sich abwä­gen.

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Der Bun­des­ver­band Beschwer­de­ma­nage­ment für Gesund­heits­ein­rich­tun­gen (BBfG) ver­steht sich als Inter­es­sen­ver­tre­tung der in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen beschäf­tig­ten Beschwer­de­ma­na­ger, aber auch als Impuls­ge­ber für eine wei­te­re Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Beschwer­de­ma­nage­ments in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen wie dies auch im Rah­men des Pati­en­ten­rech­te­ge­set­zes fest­ge­schrie­ben ist.

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