Hinweis für Patientinnen und Patienten, die in ihrem Krankenhaus eine Beschwerde vorbringen möchten

Der BBfG ist ein Berufs­ver­band, der bun­des­weit Beschwer­de­ma­na­ger und Beschwer­de­ma­na­ge­rin­nen unter­stützt, den Aus­tausch för­dert und Trans­pa­renz schafft.

Somit sind wir als Ver­band nicht der rich­ti­ge Ansprech­part­ner für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die sich per­sön­li­chen Bei­stand bei einer Beschwer­de wün­schen oder die­se vor­brin­gen möch­ten.

Für Beschwer­den, Lob oder Kri­tik ist stets jene Kli­nik zustän­dig, in wel­cher der betrof­fe­ne Pati­ent oder die betrof­fe­ne Pati­en­tin behan­delt wur­de. Seit 2013 sind Kli­ni­ken ver­pflich­tet, ein Beschwer­de­ma­nage­ment zu unter­hal­ten.

Pati­en­ten mit einer Beschwer­de wen­den sich des­halb ver­trau­ens­voll an einen Ansprech­part­ner vor Ort in ihrer jewei­li­gen Kli­nik bzw. dem jewei­li­gen Kran­ken­haus.

Der/die jewei­li­ge Beschwer­de­ma­na­ge­rIn steht bei Pro­ble­men, Beschwer­den oder Fra­gen ger­ne zur Sei­te. Pati­en­ten fin­den das Beschwer­de­ma­nage­ment jeder Kli­nik in der Regel ein­fach, indem sie in das Such­feld bzw. die Such­funk­ti­on auf der Web­site „Beschwer­de­ma­nage­ment“ ein­ge­ben. Oder sie schrei­ben eine E‑Mail an die Kli­nik oder stel­len die Anfra­ge per Tele­fon.

Als wei­te­re Anlauf­stel­le dient die Unab­hän­gi­ge Pati­en­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD), die­se berät Sie kos­ten­frei zu Gesundheits‑, Rechts- und psy­cho­so­zia­len Fra­gen. Auch Ver­brau­cher­zen­tra­len sowie die Kran­ken­kas­sen (gesetz­lich oder pri­vat) leis­ten eine unab­hän­gi­ge Bera­tung bei recht­li­chen Fra­gen zu Gesund­heits­leis­tun­gen und kön­nen auch bei Ver­dacht auf Behand­lungs­feh­ler aktiv hel­fen.

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