BBfG begrüßt das Ziel, die UPD in eine staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen – „Finanzierung durch Krankenkassen und eine zu geringe Beteiligung von Patientenorganisationen sind jedoch kritisch“

Der Bun­des­ver­band Beschwer­de­ma­nage­ment für Gesund­heits­ein­rich­tun­gen e.V. (BBfG) begrüßt zwar die staats­fer­ne neue Struk­tur, äußert jedoch sei­ne Ableh­nung gegen­über der Neu­ge­stal­tung der Unab­hän­gi­gen Pati­en­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD) als Stif­tung bür­ger­li­chen Rechts ab 2024 in ange­dach­ten Form. Der BBfG kri­ti­siert ins­be­son­de­re die zu star­ke Ein­fluss­mög­lich­keit der Kran­ken­kas­sen und for­dert eine stär­ke­re Betei­li­gung von Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen.

Der Bun­des­tag hat kürz­lich einen Regie­rungs­ent­wurf gebil­ligt, der die UPD in eine dau­er­haf­te, staats­fer­ne und unab­hän­gi­ge Struk­tur über­füh­ren soll. Pati­en­ten­ver­tre­ter und Ver­brau­cher­schüt­zer kri­ti­sie­ren jedoch die geplan­te Finan­zie­rung durch den Spit­zen­ver­band der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) und pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men (PKV). Die Kran­ken­kas­sen wer­den maß­geb­lich die Stif­tung finan­zie­ren und somit einen erheb­li­chen Ein­fluss auf deren Orga­ni­sa­ti­on und Aus­ge­stal­tung aus­üben.

Füh­ren­de und akti­ve Rol­le der Beschwerdemanager*innen
Auch der BBfG betont, dass eine stär­ke­re Betei­li­gung von Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen in den Stif­tungs­gre­mi­en not­wen­dig ist, um eine unab­hän­gi­ge und pati­en­ten­na­he Bera­tungs­struk­tur zu gewähr­leis­ten. Der BBfG weist dar­auf hin, dass Beschwer­de­ma­na­ge­rin­nen und Beschwer­de­ma­na­ger in Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­sern bereits heu­te eine füh­ren­de und akti­ve Rol­le bei der Iden­ti­fi­ka­ti­on und Umset­zung von Ver­bes­se­rungs­pro­zes­sen aus Pati­en­ten­sicht ein­neh­men. „So zeigt bei­spiels­wei­se unse­re jähr­li­che Bench­mark-Befra­gung, dass Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­ser das Feed­back von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten inten­siv nut­zen“, sagt Oli­ver Gon­do­latsch, 1. Vor­sit­zen­der des BBfG. Aus der aktu­el­len BBfG Bench­mark-Befra­gung (nähe­re Infos unter BBfG Bench­mark 2022) geht her­vor, dass aus 100 Patient*innen-Beschwerden im Durch­schnitt 31 Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men abge­lei­tet wer­den. In fast 60% der befrag­ten Kli­ni­ken und Kran­ken­häu­ser wird die Wirk­sam­keit der so initi­ier­ten Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men regel­mä­ßig über­prüft. Dadurch wird das Ver­trau­en der Patient*innen in das Gesund­heits­sys­tem gestärkt und die Pati­en­ten­zu­frie­den­heit erhöht. Der BBfG betont, dass die Stär­kung der Unab­hän­gi­gen Pati­en­ten­be­ra­tung und die Ein­bin­dung von Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen dazu bei­tra­gen kann, die­se bereits erfolg­rei­che Arbeit wei­ter aus­zu­bau­en und somit eine noch stär­ke­re Pati­en­ten­ori­en­tie­rung im Gesund­heits­we­sen zu errei­chen.

Inter­es­sen der Patient*innen in den Vor­der­grund stel­len
Ver­schie­de­ne Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen hat­ten in Stel­lung­nah­men und Bun­des­tags­an­hö­run­gen eine Steu­er­fi­nan­zie­rung der UPD gefor­dert, um deren Unab­hän­gig­keit zu sichern. Der BBfG unter­stützt die­se For­de­rung und betont, dass eine alter­na­ti­ve Finan­zie­rung aus dem Gesund­heits­fonds in Erwä­gung gezo­gen wer­den soll­te. Der BBfG appel­liert an die Bun­des­re­gie­rung und den Bun­des­tag, die Neu­ge­stal­tung der UPD zu über­den­ken und dabei die Inter­es­sen der Pati­en­ten stär­ker in den Vor­der­grund zu stel­len, um eine unab­hän­gi­ge, qua­li­täts­ge­si­cher­te und kos­ten­freie Pati­en­ten­be­ra­tung sicher­zu­stel­len.

Der BBfG
Der Bun­des­ver­band Beschwer­de­ma­nage­ment für Gesund­heits­ein­rich­tun­gen (BBfG) ist eine Inter­es­sen­ver­tre­tung für Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­zel­per­so­nen, die im Bereich des Beschwer­de­ma­nage­ments im Gesund­heits­we­sen tätig sind. Der BBfG setzt sich für die Ver­bes­se­rung der Beschwer­de­ma­nage­ment­prak­ti­ken in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen ein und för­dert den Aus­tausch von Erfah­run­gen und Best Prac­ti­ces. Zu den Mit­glie­dern des BBfG gehö­ren Ein­rich­tun­gen aus dem Gesund­heits­we­sen, Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen, Beschwer­de­ma­nage­ment-Exper­ten und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen, die sich für die Ver­bes­se­rung des Beschwer­de­ma­nage­ments im Gesund­heits­we­sen ein­set­zen.

Der Bench­mark des BBfG bezieht sich auf die Durch­füh­rung einer jähr­li­chen Befra­gung von Gesund­heits­ein­rich­tun­gen, um deren Beschwer­de­ma­nage­ment­prak­ti­ken zu bewer­ten und zu ver­glei­chen. Die Befra­gung umfasst ver­schie­de­ne Berei­che des Beschwer­de­ma­nage­ments, dar­un­ter die Art und Wei­se, wie Beschwer­den erfasst und bear­bei­tet wer­den, die Reak­ti­ons­zeit auf Beschwer­den, die Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ser­vice­qua­li­tät sowie die Schu­lung und Unter­stüt­zung des Per­so­nals im Umgang mit Beschwer­den. Die Ergeb­nis­se der Bench­mark-Befra­gung die­nen dazu, den Ein­rich­tun­gen ein Feed­back zu geben, wie sie im Ver­gleich zu ande­ren Gesund­heits­ein­rich­tun­gen abschnei­den, und als Grund­la­ge für die Ent­wick­lung von Best Prac­ti­ces im Beschwer­de­ma­nage­ment. Dar­über hin­aus kön­nen die Ergeb­nis­se der Befra­gung genutzt wer­den, um das Beschwer­de­ma­nage­ment in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen zu ver­bes­sern und damit letzt­end­lich die Pati­en­ten­zu­frie­den­heit zu erhö­hen.

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